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Pflichtstoff und Zusatzmaterial werden in den Schulbüchern gekennzeichnet.

Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen und des Verbandes der Schulbuchverlage VdS Bildungsmedien

In Umsetzung der Schulzeitverkürzung an den Gymnasien auf acht Jahre bis zum Abitur wurden in Nordrhein-Westfalen die Lehrpläne in die Form von Kernlehrplänen gebracht und angemessen verschlankt. Sie sind zum 1.8.2007 in Kraft getreten. Die neuen Kernlehrpläne für Biologie, Chemie und Physik werden zum Beginn des Schuljahres 2008/09 in Kraft treten.

Die dazu erstellten neuen Schulbücher sollen ebenfalls der Verkürzung und der neuen Kompetenzorientierung in besonderer Weise Rechnung tragen. Dafür haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und der Verband der Schulbuchverlage VdS Bildungsmedien nunmehr ein Verfahren vereinbart, das Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern einen Wegweiser durch die neuen Lernmittel an die Hand gibt und damit die Orientierung erleichtert. Verpflichtende Themen und Inhalte einerseits und Zusatzmaterial andererseits, das der Vertiefung und Übung dient, sind in vielen Schulbüchern bereits deutlich voneinander unterschieden und entsprechend gekennzeichnet; diese Unterscheidungsmerkmale wird es auch in neuen Lehrwerken, in denen dies möglich und sinnvoll ist, geben. Dieser Wegweiser ermöglicht einerseits, sich auf die in den Kernlehrplänen formulierten obligatorischen Inhalte zu konzentrieren und andererseits, da, wo es pädagogisch möglich oder notwendig ist, individuelle Lernwege zu eröffnen, entdeckendes Lernen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt im selben Schulbuch zu fördern.

Als besonderen Service für Lehrerinnen und Lehrer werden die Verlage für alle Schulbücher zusätzliche methodische und didaktische Hinweise entweder in gedruckter Form oder im Internet veröffentlichen. Sie werden Planungsmuster für die einzelnen Schuljahre entwickeln und damit beispielhaft Lernpfade aufzeigen, die die Schulbuchinhalte den verfügbaren Schulwochen zuordnen, insbesondere bei bereits erschienenen Werken z.B. für die Klassen 5 bis 7.

Die jetzt vereinbarte neue Kennzeichnung gibt Schülerinnen und Schülern klare Hinweise, welche in den Schulbüchern behandelten Gegenstände in den einzelnen Jahrgangsstufen Pflichtstoff sind und macht Eltern sicherer darin, dass ihre Kinder durch die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges in Nordrhein-Westfalen nicht überfordert oder überlastet, sondern behutsam geführt und individuell und angemessen gefördert werden. Damit wird auch eine Absprache des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW mit Eltern-, Lehrer- und Rektorenverbänden umgesetzt.

18.04.2008
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