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10.02.2012 02:54:31 Uhr
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Fotokopieren an Schulen neu geregelt – endlich Rechtssicherheit

Durch den jüngst mit den Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz abgeschlossenen Vertrag gestatten die Schulbuchverlage den Lehrkräften bundesweit das Kopieren in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch – auch aus Schulbüchern. Allerdings gilt dabei der Grundsatz: Die Kopien dürfen die Werke keinesfalls ersetzen. Für die Lehrerinnen und Lehrer gilt daher ab sofort folgende Regelung:


Weiter gilt, dass, um die bisherige Kopierflut einzudämmen, aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal kopiert werden darf. Zudem dürfen nur analoge Kopien (Fotokopierer) hergestellt werden. Die digitale Speicherung sowie das digitale Verteilen von Kopien (bspw. per Mail) ist nicht erlaubt.

Die einzigen Unterrichtsmaterialien, aus denen ausnahmsweise mehr als 12 % bzw. sogar das ganze Werk kopiert werden darf, sind solche von nur geringem Umfang. Sie sind in der Regelung klar definiert:


Somit dürfen beispielsweise ein fünfseitiger Zeitungsartikel oder ein 20-seitiges Comic vollständig kopiert werden. Aus einem 20-seitigen Arbeitsheft dürfen dagegen nur 2,4 Seiten kopiert werden, da es sich bei Arbeitsheften um Unterrichtsmaterialien handelt, gilt stets die 12 %-Regelung!

Der abgeschlossene Vertrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar 2008 und läuft zunächst bis zum 31.12.2010. Vertragspartner sind die sechzehn Bundesländer, die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien) sowie die Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition. Die Länder übernehmen die Zahlung der Lizenzvergütung stellvertretend für die Sachaufwandsträger und die Schulen.

Den Wortlaut der VdS-Pressemitteilung, die mit der KMK abgestimmt wurde, finden Sie unter Pressemitteilung "Fotokopieren an Schulen neu geregelt"

28.11.2008



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